So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:
  • Setzen Sie sich mit einer Pfarrerin oder einem Pfarrer Ihres Vertrauens in Verbindung, oder sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf.
  • In dem Gespräch können Sie schriftlich Ihren Eintritt erklären. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
  • Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.
Für das Gespräch sollten Sie einen Nachweis Ihrer Taufe und die Austrittsbescheinigung mitbringen.

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:
  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mitgliedschaft in der Waldenser-Kirchengemeinde sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.
Keine Pflicht, aber Freude macht das Engagement in unserer Kirchengemeinde. Jeder hat Talente und Gaben und "der Mensch wird am Du zum Ich" (Martin Buber).
"Chairman" über Ihre Zeit bleiben Sie!