Die Gründung von Dornholzhausen

von Birgitta Duvenbeck

Den eigentlichen Gründungsakt bildete die Verleihung der Privilegien und die Leistung des Treueeides am 28. Juli 1699. Der Eid wurde in Vertretung aller Siedler vom Pfarrer, zwei Schöffen und zwei Beisitzern geleistet. Nach dem bei L. Achard zitierten Protokoll legten anschließend nochmals alle Waldenser im oberen Schlosshof den Treueeid ab:

"Ihr versprecht und gelobt, bei dem Platz, den ihr im Paradies erstrebt, seiner Hoheit, dem Landgrafen Friedrich von Hessen, Prinz von Hersfeld… und nach seinem Ableben jenem seiner Söhne, der der rechtmäßige Besitzer des Landes Homburg sein wird, und wenn diese Linie ausstirbt, jener, die nachfolgt, gemäß den Verträgen, die im Hause Hessen geschlossen worden sind, und immer den wahren Besitzern dieses Territoriums von Homburg bei allen Veränderungen, die sich ereignen können, treue und ergebene Untertanen zu sein. Ihr versprecht, den legitimen Besitzern und Nachfolgern dieses Landes, den Treueid zu leisten, ihnen treue, untergebene, gehorsame Untertanen zu sein; nach ihrem Nutzen und ihren Interessen zu streben soweit es in euren Kräften liegt, und Schaden von ihnen abzuwenden; nichts zu tun, was gegen die Autorität und das Interesse eures Herrn ist, sondern euch zu verhalten, wie es die Pflicht eines jeden guten und treuen Untertanen gegen seinen Souverän ist."

Und der Schwur lautete:
"Bei dem Platz, den ich im Paradies erstrebe, gelobe und verspreche ich, treu und unverletzlich zu beachten, alles das, was mir vorgelesen worden ist und was ich klar und gut verstanden habe. So wahr mir Gott helfe."
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